Garantie

5 Jahre Garantie!

Wir von M&S Power sind überzeugt von unseren Wärmepumpen und bieten deshalb unseren Kunden eine verlängerte Garantie für die Dauer von 5 Jahren an.

Im Garantiefall können Sie uns wie folgt erreichen:

Telefon: +49 3342 211 112-0

Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr

E-Mail: info@ms-power.com oder benutzen Sie unser Kontaktformular

 

Garantie-Voraussetzungen:

  • Die Luft/Wasser Wärmepumpe von M&S Power muss durch einen Fachhandwerker entsprechend der geltenden Installationsanleitungen, Planungsvorgaben und den allgemein gültigen Regeln der Technik, installiert, eingestellt und in Betrieb genommen worden sein.
  • Das Gerät muss so installiert worden sein, dass es leicht und sicher zugänglich ist und über eine ausreichende Lichtquelle verfügt.
  • Die Wärmepumpe muss einmal jährlich bzw. in einem Intervall von maximal 16 Monaten von einem Fachhandwerker gewartet werden.

Bedingungen, welche zum Ausschluss aus der Garantie führen:

  • Schäden an der Wärmepumpe, die durch unsachgemäße Lagerung, Transport oder durch äußere Einwirkungen, wie Stöße, Schläge oder Fall entstanden sind.
  • Schäden an der Wärmepumpe, die durch eine unsachgemäße Installation oder Nichteinhaltung der Herstelleranweisungen entstanden sind.
  • Schäden an der Wärmepumpe, die durch Produktmodifikationen, insbesondere der Installation, beim Entfernen oder dem Austausch von einzelnen Teilen oder Komponenten des geräts entstanden sind.
  • Bei Beschädigung oder Manipulation der Modellnummer oder Herstellungsdatum auf dem Gerät.
  • Schäden an der Wärmepumpe, die durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere wenn diese durch Überschwemmungen, Blitzeinschlag, Brand, Sturm, Frost oder Schwankungen in der Stromversorgung entstanden sind.
  • Schäden an der Wärmepumpe, die durch nicht autorisierte Reparaturen verursacht worden sind.
  • Schäden an der Wärmepumpe, die durch Schmutz, Schlick, Kalkablagerungen, Eis oder andere Umwelteinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel oder Über/Unterdruck entstanden sind.

Geltendmachung im Garantiefall

Garantieansprüche müssen vor Ablauf der Garantiezeit und innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme des Mangels an Malag & Soltau GmbH gemeldet werden

Hierfür sind folgende Dokumente notwendig:

  • Ein geeigneter Nachweis über sach- und fristgerechte Wartung des Geräts
  • Die Rechnung aus der sich das Datum des Kaufs, der Installation und der Inbetriebnahmeergibt.
    Ansprüche, die nach Ablauf der Garantiefrist bei uns eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Behebung des Garantiefalls

Nachdem wir Gelegenheit hatten, dass Gerät und die ordnungsgemäße Installation durch einen Fachhandwerker überprüfen zu lassen und wir den Mangel als garantiepflichtig anerkannt haben, werden wir die mangelhaften Teile unentgeltlich instand setzen. Die ersetzten Teile gehen dann in unser Eigentum über. Wir erstatten keine Fremd-Handwerkerkosten, soweit der Handwerkereinsatz nicht von uns zuvor schriftlich autorisiert wurde. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus der Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

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