Heizungsförderung

AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG VON WÄRMEPUMPEN  2024

Seit 1. Januar 2024 gelten im Rahmen des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) neue Förderrichtlinien mit einer maximalen Förderung von 70 %. Förderfähig sind Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro, daraus resultiert ein maximaler staatlicher Zuschuss von 21.000 Euro.

 

 Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier.

 

Förderkonditionen:

 

30 % Grundförderung – für den Wechsel auf ein neues Heizsystem mit Wärmepumpe.

30 % einkommensabhängiger Bonus – für selbstnutzende Hauseigentümer (innen) mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro.

20 % Geschwindigkeits-Bonus – für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen sowie über zwanzig Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen. Gilt nur für selbstgenutzten Wohneinheiten und ist bei vermieteten Wohneinheiten ausgeschlossen. 

5 % Effizienz-Bonus – für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel betrieben werden.

So stellen Sie ganz unkompliziert Ihren KfW Förderantrag für Ihre Heizung online.

 

Der Antragsprozess besteht aus 5 Schritten:

 

1. Beauftragung von einem Experten für Energie­effizienz oder ein Fachunternehmer.
Erstellung von einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Zugelassen sind alle Experten und Fachunternehmer, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingelistet sind.
Fachunternehmen, die noch nicht registriert sind, können die Registrierung unter diesem Link abschließen: https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de/

2. Abschließung von Lieferungs- oder Leistungsvertrag.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Fachunternehmen, dass der Vertrag erst nach dem Erhalt des positiven Bescheids von der KfW gültig ist. Der Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum des Einbaues von Wärmepumpe erhalten.

3. Registrierung

Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen Sie Ihren Antrag, dafür brauchen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von Ihrem Experten oder Ihrem Fachunternehmer. Es dürfen keine Aufträge vergeben werden!
4. Einreichung der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Wenn alle geplanten Maßnahmen zum Einbau einer Wärmepumpe abgeschlossen sind, erstellt Ihr Experte oder Ihr Fachunternehmer eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
5. Nachweisen, Prüfung und Auszahlung.
Ab September 2024 muss Ihre Identität nachgewiesen werden, per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren.
Laden Sie Diese Nachweise durch die KfW hoch:
„Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) als Nachweis für die abgeschlossene Maßnahmen.
– Alle Rechnungen für die förderfähige Kosten.
– weitere Nachweise, falls nötig sind, wie z. B. für den Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Auszahlung der Förderung.
Sollten Sie Fragen zum Prozess der Beantragung der KfW-Förderung haben, beraten wir Sie gern dazu. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen auf https://www.kfw.de/
 
 * Hinweis:
– Es wird nur der Einbau von Heizungen in Bestandsgebäuden gefördert. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Registrierung im Kundenportal der KfW ist ab sofort möglich. Anträge für die Heizungsförderung können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 gestellt werden.
– Ab 1. Januar 2024 übernimmt KfW Förderanträge von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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